Wasser- und Schifffahrtsbehörden
- Wasser- und Schifffahrtsbehörden
Wasser- und Schifffahrtsbehörden,
Behörden, die in
Deutschland dem
Bundesministerium für
Verkehr unterstehen und für die Wasserstraßenverwaltung der
Bundeswasserstraßen zuständig sind. Aufgaben der
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind
Planung, Bau,
Betrieb und
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen, der bundeseigenen Häfen und Talsperren,
Sicherung des Fahrwassers, Lotsenwesen u. a. Ihnen unterstehen die
Wasser- und Schifffahrtsämter sowie die diesen gleichgestellten Dienststellen (Wasserbauämter, Wasserstraßen-Maschinenämter u. a.).
Universal-Lexikon.
2012.
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